Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Stadtverband Bad Vilbel / Karben e. V.

Harheimer Weg, Richtung Frankfurt am Main, Ortsteil Harheim

Harheimer Weg, Richtung Frankfurt am Main, Ortsteil Harheim, im Hintergrund zu sehen der Laupus-Hof © Jochen Waiblinger

Harheimer Weg – nicht zu Ende gedacht?

29. Juli 2024. Der Harheimer Weg ist eine im Wetterauer Radwegenetz ausgewiesene Strecke. Mit der geplanten Erweiterung des Laupus-Hofs steigen die Ansprüche an diesen Verkehrsweg.

Der Harheimer Weg ist eine im Wetterauer Radwegenetz ausgewiesene Strecke. Als solcher ist er eine als Radweg ausgeschilderte Radverkehrsverbindung zwischen Bad Vilbel-Massenheim und dem Frankfurter Stadtteil Harheim. Seine Bedeutung als Verbindung zur Westtangente Harheim-Berkersheim-Preungesheim nach Frankfurt wächst, und zwar sowohl im Zuge der generell stark an Bedeutung gewinnenden überregionalen Fahrradmobilität als auch im Hinblick auf die sehr zögerliche Realisierung des Radschnellwegs Wetterau (FRM 6).

Daneben ist der Harheimer Weg eine beliebte Freizeitstrecke sowohl für Radfahrende als auch für Spazierengehende. Baulich gesehen handelt es sich um einen knapp 3 Meter breiten asphaltierten Feldweg mit einigen Schlaglöchern und einer beidseitig unbefestigten, rund 40 Zentimeter breiten Banquette mit diversen, teils tiefen Schlaglöchern. Schließlich bildet der Harheimer Weg die einzige Zufahrt zu einem rund 550 Meter jenseits der Massenheimer Ortsgrenze liegenden Bauernhof – dem Laupus-Hof, einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb mit Hofladen, Café sowie einigen Ferienwohnungen und Gäste-Doppelzimmmern.

Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Übernachtungskapazitäten des Hofs sowie weiterer baulicher Erweiterungen einschließlich zusätzlicher Kfz-Stellplätze ist mit einem deutlich steigendem Verkehrsaufkommen und somit auch mit verstärkten Konflikten zwischen Kraftfahrzeugen und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Die Stadt Bad Vilbel, die dem Ausbau positiv gegenübersteht, will dem zu erwartenden vermehrten Verkehrsaufkommen durch den Bau von drei jeweils rund 50 Meter langen Begegnungszonen Rechnung tragen. Zusätzlich soll die Höchstgeschwindigkeit (die derzeit noch 100 km/h beträgt, da es sich um eine außerörtliche Strecke handelt) herabgesetzt werden. Aus unserer Sicht greift diese Kfz-zentrierte Planung aus den folgenden Gründen zu kurz:

  • Die drei Begegnungszonen decken lediglich ein gutes Drittel der in Rede stehenden, 375 Meter langen Strecke ab und sind schon allein deshalb nicht geeignet, eine sichere Nutzung durch den Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten.
  • Neben dem üblichen landwirtschaftlichen und dem zunehmenden Einkaufs- und Tourismusverkehr wird während der voraussichtlich ein bis zwei Jahre dauernden Bauphase verstärkt auch Schwerlastverkehr auf der Strecke unterwegs sein.
  • Auf der aus Bad Vilbel-Massenheim herausführenden Strecke ist selbst bei einer angenommenen Tempo-30-Regelung die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Fuß- und der Radverkehr vom Kfz-Verkehr auf die unbefestigte Bankette abgedrängt oder aufgrund der geringen Breite des Weges mit einem unzulässig geringem Abstand überholt werden. Umgekehrt ist eher nicht damit zu rechnen, dass der motorisierte Verkehr jeweils wartet, bis langsamere Verkehrsteilnehmende die Ausweichbuchten/Begegnungszonen erreicht haben.
  • Noch schwieriger gestaltet sich die Situation für den Verkehr in der umgekehrten Richtung. Da es auf der rechten Seite des Weges keine Aufweitungen geben soll, gäbe es keine legale Möglichkeit, Radfahrende oder zu Fuß Gehende, die in der gleichen Richtung unterwegs sind, zu überholen. Wollten Lkw oder Pkw die Wartebuchten als Überholabschnitte nutzen, so müssten sie auf deutlich mehr als 30 km/h beschleunigen.
  • Geradezu gefährlich wird es für den Begegnungsverkehr von stadteinwärts fahrenden Kfz und stadtauswärts Radelnden. Der Autor hat zwar in den letzten Jahren mit einigen liebgewordenen Vorurteilen gegenüber Autofahrenden aufräumen müssen; dennoch fehlt ihm das Vermögen, sich vorzustellen, dass beispielsweise Lkw-Fahrer rechtzeitig die Spur wechseln und an den auf der gegenüberliegenden Seite eingerichteten Ausweichbuchten anhalten, sobald ihnen jemand auf dem Fahrrad entgegenkommt.

Das ebenfalls in der Planung der Stadt formulierte Ziel einer „Stärkung der verkehrsgünstigen Anbindung des Plangebietes für den Radverkehr“ müsste die Sicherheit der Radfahrenden prioritär behandeln. Dies sollte unseres Erachtens durch einen mindestens 3 Meter breiten, separat geführten Radweg (oder Rad- und Fußweg) erreicht werden. Diese Forderung haben wir als ADFC Bad Vilbel / Karben im Frühjahr dieses Jahres der Stadt im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB übermittelt.

Zurzeit lehnt die Stadt es ab, diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen. Sie begründet ihre Haltung mit einem zu hohem Platzverbrauch und schwierigen Besitzverhältnissen.

Die seit einiger Zeit mögliche Aufstellung von Verkehrsschildern „Überholen von Zweirädern verboten“ (VZ 277.1) könnte zumindest auf der stadteinwärts weisenden Seite die Sicherheit massiv erhöhen. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, die gesamte Strecke in eine Fahrradstraße oder zumindest in eine verkehrsberuhigte Zone umzuwandeln. Was diesen Vorschlag angeht, so hat die Stadt Bad Vilbel immerhin die Prüfung zugesagt.

Die Bauplanung ist noch in einem Stadium, in dem den berechtigten Sicherheitsbedenken einer nicht geringen Zahl von Menschen, die den Harheimer Weg nutzen, Rechnung getragen werden kann. Hoffen wir, dass die Stadt Bad Vilbel entsprechend reagiert.

Jochen Waiblinger

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