Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Stadtverband Bad Vilbel / Karben e. V.

Der renovierte Radweg zwischen Wiesengasse und Biwer-Kreisel

Der renovierte Radweg zwischen Wiesengasse und Biwer-Kreisel © ADFC Bad Vilbel / Karben

Bad Vilbels Innenstadt nach der Renovierung – eine kritische Betrachtung

29. Dezember 2024. Die Frankfurter Straße ist nach ihrer „Attraktivierung“ wieder für den Verkehr freigegeben; die Politprominenz hat dies entsprechend gefeiert.

Doch was haben die Steuerzahlenden für ihr Geld erhalten?

Beginnen wir mit dem Aspekt der Radverkehrsinfrastruktur und -führung – konkret: mit dem Radweg zwischen der Einmündung der Wiesengasse und dem Biwer-Kreisel.

Punkt 1: Der Belag ist gut, die Breite ausreichend – auf den ersten Blick ganz schön. Doch wie gelangen Radelnde von der Wiesengasse kommend dorthin?

Rechtwinkliges Abbiegen mit dem Fahrrad ohne ausreichenden Kurvenradius ist physikalisch nicht möglich. Weil die Benutzungspflicht erst ab dem 20 Meter nach Süden versetzten Verkehrszeichen gilt, machen Radelnde nichts falsch, wenn sie zunächst auf der Fahrbahn der Frankfurter Straße fahren, um anschließend an der mit dem Verkehrszeichen versehenen Stelle auf den Radweg zu wechseln. Ist das so gewollt?

Punkt 2: Wegen des Erhalts eines einzigen Parkplatzes ist der dem Radweg benachbarte Gehweg so stark verengt, dass deren Nutzer*innen im Bereich des Grillpalasts nur im Gänsemarsch laufen können. insbesondere dann, wenn Gäste in Außenbereich Platz nehmen oder wenn sich aufgrund des Andrangs Menschentrauben bilden.

Punkt 3: Des Weiteren werden „Kundenstopper“ mitten auf den Gehweg gestellt. Konflikte sind vorprogrammiert. Lässt sich das nicht besser regeln – und auch kontrollieren?

Punkt 4: Die Ritterstraße ist zwischen Frankfurter Straße und Bergstraße als Einbahnstraße Richtung Norden ausgewiesen und für Radfahrende in Gegenrichtung freigegeben – feine Sache. Doch wie gelangen Radelnde von dem Radweg auf der Frankfurter Straße dorthin? Hat man doch ausgerechnet an der Stelle, an der das Abbiegen angebracht wäre, eine Fahrradabstellanlage installiert.

Bleiben wir noch eine Weile bei der Ritterstraße: Deren Fahrbahn ist so schmal, dass Fahrräder und Kraftfahrzeuge kaum aneinander vorbeikommen. 

Radfahrende haben in diesem Bereich Vorfahrt (§ 6 StVO). Allerdings wird ihnen diese bestenfalls selten eingeräumt; stattdessen drängt sich der Eindruck auf, als gälte das Recht des Stärkeren. Warum werden die dem Verkehrsfluss hinderlichen sieben Parkplätze zulasten der Verkehrssicherheit erhalten? Radfahrende weichen auf andere Wege oder den Gehweg aus – ein Beispiel für Fehlverhalten, ausgelöst durch eine unzureichende Verkehrsinfrastruktur.

Punkt 5: Am südlichen Ende der Radspur fragt man sich, wie es für den Rad- und den Fußverkehr weitergeht – der Radweg mündet übergangslos in den Gehweg.

Die rote Markierung quer zur Fahrbahn suggeriert eine Weiterführung des Radverkehrs im Uhrzeigersinn um den Kreisel in Richtung Landgrabenstraße. Obwohl nicht StVO-konform, ist ein entsprechendes Verhalten – auch um der unsicheren Verkehrsführung in der Ritterstraße zu entgehen – regelmäßig zu beobachten. Wo bleibt eine klar beschilderte, regelkonforme Radverkehrsführung auf die Kreisel-Fahrbahn?

Auch die Regelung des ruhenden Verkehrs hat ihre Schattenseiten

Punkt 6: Sehr schön, der große und breite Behindertenparkplatz. Wenn jedoch Fahrzeuge quer zur Fahrtrichtung vor einer Einfahrt geparkt werden, ist der hehre Ansatz, zugunsten der Verkehrssicherheit auf herkömmliche Querparkplätze zu verzichten, ad absurdum geführt.

Punkt 7: Um Falschparken vorzubeugen, setzt man auf Poller. Der Effekt: Jetzt wird geparkt, wo de facto kein Platz ist, ohne zu bedenken, dass andere am Verkehr Teilnehmende dadurch behindert werden. Zudem birgt ein Poller, wie jedes andere feste Hindernis, bereits ab einer Geschwindigkeit von 5 km/h das Risiko tödlicher Verletzungen. Hier wird der Verkehrsfluss massiv behindert.

Beides spricht gegen Poller, doch ist die gebotene Verhinderung des Gehweg-Parkens tatsächlich anders nicht möglich? Wir meinen: Doch, sie ist es. Hierzu bieten sich Ladezonen für den Einzelhandel und Zustellfahrzeuge und eine konsequente Kontrolle des ruhenden Verkehrs an.

Punkt 8: Warum wurde entlang der Straße eine so große Zahl von – bei Licht besehen unnötigen und teilweise auch im Weg stehenden – Pollern installiert? Wurden hier die verschiedenen Gewerke nicht miteinander abgestimmt?

Punkt 9: Ebenfalls dem ruhenden Verkehr dienen Fahrradabstellanlagen. Gut, dass es sie auch in der Frankfurter Straße gibt. Doch warum wurden auch hier wieder die scharfkantigen Anlehnbügel verbaut? Dem Stand der Technik entsprechen sie nicht. In Abschnitt 3.1.4 der Technischen Richtlinie 6102-09.11 heißt es: „Der Fahrradparker muss so konstruiert sein, dass Personen, die in ihn hineinfallen, keine Verletzungen durch unzureichend abgerundete Kanten oder Spitzen erleiden.“ Daneben sind in Abschnitt 3.2.3 der Richtlinie Kriterien aufgeführt, die dem Ziel dienen, Beschädigungen des Fahrrads bei gebrauchsgereichter Benutzung auszuschließen.

Erfüllen diese Anlehnbügel diese Anforderungen? Sind sie zertifiziert? Erfüllt ihre Anordnung die Anforderungen der Anlage 10, Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum … der Musterlösungen und Qualitätsstandards des Landes Hessen? Erfüllen diese Abstellanlagen die Voraussetzungen zur Förderung? Im Sinne einer attraktiven Innenstadt muss auf eine ausreichende Sicherheit geachtet werden, gerade wenn es um die schwächsten am Verkehr Teilnehmenden geht.

Ungeachtet der „Attraktivierung“ der innerstädtischen Frankfurter Straße: Handlungsbedarf besteht auch jetzt noch immer!

Theo Sorg

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