Wo bleibt die Sicherheit der Radelnden im Umfeld der Baustelle am Heilsberg?
25. Juni 2026. Gemäß einem „guten“ Bad Vilbeler Brauch: Auch bei der Einrichtung der Baustelle für die Verlegung von Leitungen an der Frankfurter Straße in Richtung Siedlung Heilsberg wurde an den Fuß- und Radverkehr eher stiefmütterlich gedacht.

Wer zu Fuß unterwegs ist, muss mit einer engen, durch Barken von der Fahrbahn abgetrennten, keineswegs barrierefreien Umleitung (Schotterrampen, Bordsteine) vorliebnehmen. Radelnde hingegen werden auf die linke Fahrspur gelotst. Auf dieser mit kurzlebigem gelben Klebeband markierten Ausweichroute werden sie gewiss nicht mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern überholt. Für eine gesonderte, abgesicherte Wegeführung würde der Platz fehlen, so wurde es vonseiten der Stadt erklärt.
Nun gut, den östlichen Rand der Straße zu befestigen und so die Fahrbahn zu verbreitern, hat der Stadt bestimmt niemand verboten. Auch wurden gewiss im Vorfeld des Baustellenprojekts weder der Seniorenbeirat noch die Behindertenbeauftragte eingehend angehört. Ob vor der Einrichtung der Baustelle Empfehlungen und Richtlinien von Institutionen wie der Fachgesellschaft für Straßenverkehr beachtet wurden, steht ebenfalls in den Sternen.
Abschließend: Laut dem von uns initiierten und am 30. Mai 2026 erschienenen Presseartikel wurde seitens der Stadt wärmstens empfohlen, das Fahrrad zur Not an der Baustelle vorbeizuschieben. Man scheint dort davon auszugehen, dass Radelnde per se mehrfach so viel Zeit haben wie andere Normalsterbliche. Hat in der Vorstellungswelt der zuständigen Personen der Gedanke so gar keinen Platz, dass auch Radelnde mit ihrem Gefährt rechtzeitig zur Arbeit, zur Schule oder zur Universität kommen möchten?
Wulfhard Bäumlein

